Service

Die beste Anschaffung währt nicht lange, wenn nicht fachmännisch danach gesehen wird und die jährlichen Prüfvorschriften eingehalten werden.

Das machen wir mit unseren werksgeschulten Servicetechnikern.

Wir prüfen nach UVV/BGR:

  • Hebebühnen nach BGR 500,
  • Tore nach ASR A1.7
  • TÜV-Vorbereitung, Kesseldruckprüfungen an Kompressoren nach VBG 16 § 18b
  • Abgas-Absauganlagen nach BGR 121

Stückprüfung an Bremsenprüfständen (MAHA) nach neuester Richtlinie

  • 29 StZVO nach Anlage 8 in Verbindung mit§ 41 StZVO
  • Überprüfung von trockenen Gebrauchsstellenvorlagen nach TRAC
  • Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger) nach BGV D15
  • Ladebrücken und fahrbaren Rampen nach BGR 233
  • Winden, Hub- und Zuggeräten nach BGV 8
  • Kalibrierung von Scheinwerfereinstellgeräten ebenfalls nach aktueller Richtlinie
  • ISO-Abnahmen v. Achsmessanlagen, Radauswucht- und Montiermaschinen

Sämtliche vorgenannte Prüfungen bieten wir Ihnen zu kostengünstigen Pauschalen an. Gerne erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot, abhängig von der zu prüfenden Stückzahl. Zusätzlich führen wir auch gerne Wartungsarbeiten an o.g. Gerätschaften durch, hierbei können auch meist kleinere Reparaturarbeiten zeitwertgerecht und kostengünstig durchgeführt werden.
Sprechen Sie uns an !

Anmerkung für alle Betreiber von Hebebühnen:

gemäß EN 982 und den Richtwerten nach DIN 20066 sind Druckschläuche in Hebebühnen nach Bedarf, jedoch spätestens nach 6 Jahren auszutauschen.
Leider wird diese Forderung in den seltensten Fällen umgesetzt.
Da die Schläuche altern und dadurch reißen können, ist der Austausch dringend erforderlich, auch wenn der Heber bei einem Bruch des Schlauches durch eine eingebaute Senkbremse nicht schlagartig abfallen kann.