Abgasabsaugung

Nach Ziffer 4.7.1 der DGUV Regel 109-009 „Fahrzeuginstandhaltung“ müssen Arbeitsplätze so eingerichtet sein, dass die Atemluft der Versicherten (Arbeitnehmer) von brennbaren und gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Stäuben und Rauchen freigehalten wird durch

  • Absaugung im Entstehungsbereich,
  • technische Lüftung,
  • freie (natürliche) Lüftung oder
  • eine Kombination aus vorgenannten Einrichtungen.

Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.)

Nach Schema F löst man keine Probleme. Wir zeichnen uns gemeinsam mit unserem Hersteller NORFI deshalb durch eine starke Anwendungs- und Kundenorientierung aus.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung können wir uns perfekt in unsere Kunden hineinversetzen – und in den Bediener, der mit der Lösung täglich arbeitet. Wir denken so, als ob wir selbst damit arbeiten würden und suchen nach der optimalen Lösung.
Wir bieten alles von der günstigen Standardlösung bis zur projektbezogenen Sonderlösung. Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Fragen Sie uns.

Außerdem können wir  mit den unterschiedlichsten Gewerken umgehen. Wir sehen schon in der Planung, wo etwas nicht passt. Nicht erst bei der Montage! Und wir stimmen uns besser mit der Bauleitung ab. Dadurch ist die Integration in das Gebäude besser – und die Funktionalität.