AGB’S

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma (AGB)

 

PETER KRAHL Werkstatt-Technik GmbH & Co. KG
Bleichereistr. 50
73066 Uhingen
Deutschland

Tel.: + 49(0)7161 50492-0
Fax: + 49(0)7161 50492-29
info@krahlwerkstatt.de
www.krahlwerkstatt.de

 

§ 1 Vertragsabschluss
Der Besteller ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, es sei denn, der Kaufvertrag kommt sofort zustande. Mit Ablauf dieser Frist von 4 Wochen kommt der Vertrag zustande, wenn der Lieferer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

§ 2 Preise
Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Versicherung und Montage. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Versandkosten trägt der Besteller, ebenso verhält es sich mit den Entsorgungskosten der Verpackung. Anzahlung und Vorauszahlung sind ohne Einfluss auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Preis verrechnet. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller in allen Fällen nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind, im Übrigen sind sie ausgeschlossen. Der Lieferer ist vier Monate an die Preise gebunden. Treten nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss Material-, Preis- oder Gehaltserhöhungen ein oder werden Steuern und Abgaben erhöht, so ist der Lieferer berechtigt, seine Endpreise entsprechend anzugleichen. In diesem Falle steht dem Besteller nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises beträgt.

§ 3 Zahlung
Die Zahlung hat, wenn besondere schriftliche Abmachungen fehlen, 10 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungszielen hat die Zahlung so zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Rechnungsbetrag verfügen können. Die Zahlung hat unter Ausschluss der Aufrechnung und der Zurückhaltung zu den vereinbarten Zahlungszielen zu erfolgen. Ein Skontoabzug auf neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in banküblicher Höhe berechnet.

§ 4 Lieferungen und Lieferzeit
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von dem Lieferer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Materialien oder die vom Besteller durchzuführenden Vorarbeiten sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand beim Besteller eingetroffen ist, bzw. der Lieferer seine Versandbereitschaft mitgeteilt hat. Falls der Lieferer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist- beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Besteller oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf- zu gewähren. Liefert der Lieferer bist um Ablauf der gesetzlichen Nachlieferfrist nicht, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Von dem Lieferer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Lieferers oder bei deren Vorlieferanten, insbesondere Streiks und Aussperrungen sowie Fälle der höheren Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhe, verlängern die Lieferfristen entsprechen. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich angemahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Bestellers bei dem Lieferer an den Besteller erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferungsfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von dem Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wird die Lieferung auf Wunsch der Besteller verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferer mindestens jedoch ½ v. Hundert des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unterzeichnete Auftrag des Lieferers maßgebend. Befindet sich der Besteller länger als einen Monat in Annahmeverzug, hat der Besteller die anfallenden Lagerkosten zu bezahlen. Der Lieferer kann sich für die Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann der Lieferer 25% des Bestellpreises ohne Abzug fordern, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt der Lieferer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten. Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies schriftlich vereinbart ist.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Lieferer. Soweit die gelieferten Gegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Besteller, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine des Lieferer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Besteller die vorgenannten Rechte des Lieferers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Besteller, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentum an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Lieferanten zuzüglich 10%iger Sicherheit an den Lieferant. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert seiner Sicherheiten die zusichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

 § 6 Gewährleistung
Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Statt nachzubessern, kann der Lieferer eine Ersatzsache liefern. Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder der Lieferant die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Lieferer oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlen des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Der Mangel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist. Für Mängel des eingesetzten Materials haftet der Lieferer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Bei Einbau von Geräten, die nicht durch den Lieferer geliefert wurden, übernimmt der Lieferant für die Funktionsfähigkeit dieser Geräte keinerlei Gewährleistung. Für das gegebenenfalls gelieferte oder eingebaute Ersatzstück oder den nachgebesserten Gegenstand beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate; sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfirst für den Liefergegenstand. Die Gewährleistung im Business-to-Business-Bereich ist auf 12 Monate beschränkt.

§ 7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PETER KRAHL Werkstatt-Technik GmbH & Co. KG, Bleichereistrasse 50, 73066 Uhingen, Telefon: 07161 50492-0; Telefax: 07161 50492-29, E-Mail: info@krahlwerkstatt.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf unserer Webseite (www.krahlwerkstatt.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. (Versicherter Versand) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

− zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

− zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

− zur Lieferung von Software in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

§ 8 Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach dem Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so kann der Lieferer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. In diesem Falle verpflichtet sich der Besteller, Sicherheit für die fälligen Forderungen zu leisten. Tut er dies nicht, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder der Rücknahme gelieferter Waren hat der Lieferant Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen und bereits erbrachte Lieferungen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 9 Recht des Lieferanten auf Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht wird dem Lieferanten ferner zugestanden, wenn der Besteller über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Besteller leistet unverzüglich Vorauskasse.

§ 10 Sonstige Bestimmungen
Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung aller oder einzelner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Der Lieferer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an dritte zu übertragen.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

§ 12 Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Lieferungen, z.B. Anfuhr und Montage übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 13 Datenschutzklausel
Der Besteller ist damit einverstanden und nimmt davon Kenntnis, dass seine Daten von dem Lieferer gespeichert und in deren Kundenkartei zu betriebsinternen Zwecken verwendet werden. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite der Firma PETER KRAHL Werkstatt-Technik GmbH & Co. KG unter https://www.krahlwerkstatt.de/datenschutzerklaerung/ einzusehen.